Ordonnanzgewehr 100 m
Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden.
Programme: 40 Schuß bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuß und aus 2 Serien stehend à 10 Schuß (Regel 1.58 SpO).