Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)
Waffe: Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie KK Freigewehr.
Programme:
a) Dreistellungskampf 60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend, 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuß wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).